Ich hatte das Thema "Legitimität des Versteigerungstricks" ja schon vorne angesprochen, daher eröffne ich keinen neuen Thread, sondern nur ein "Thema im Thema":
Nun möchte ich es doch wissen und frage die 49 Teilnehmer des Savegamecontest 2005:
Mit welcher Begründung zählt der Versteigerungstrick nicht als Schummeln?
Es ist ja wohl offensichtlich, dass dahinter kein geschicktes Spielen, sondern nur die Ausnutzung eines Fehlers steckt (schließlich heißt er ja auch "Abriss-Bug").
Ich würde den Trick in meinen Spielen ja auch gerne anwenden, habe bis jetzt aber aus Ehrlichkeit darauf verzichtet.
Sollte mir aber jemand aus dem Contest-Team die "rechtlichen" Hintergründe erklären, kann ich ja auch endlich gnadenlos zuschlagen...