Darf man bei einem Boykott die Stadt gar nicht anlaufen oder nur nicht handeln? Hab schon Strafen gekriegt, obwohl ich gar nicht gehandelt habe.
Boykott
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Da ist ein kleiner, aber nichtsdestotrotz recht feiner Unterschied zwischen zwei Dingen.
Beschließt der Hansetag gegen die Stadt einen Boykott, dann ist es verboten, mit der Stadt zu handeln. Jeglicher Warenaustausch mit der Stadt wird also bestraft. Es ist aber nichtsdestotrotz ausdrücklich erlaubt, die Stadt anzulaufen und beispielsweise Waren zwischen Schiff und Kontor zu verschieben.
Wird eine Blockade beschlossen, dann darf kein Schiff den Hafen der Stadt anlaufen.
Daher gehe ich in deinem Falle davon aus, dass du Boykott und Blockade verwechselt hast!
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war aber boykott. vielleicht liegt es daran, dass ich eine schnigge gepfändet habe
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Daran mit Sicherheit nicht. Aber es gibt eine ganze Menge anderer Verbote, deren Sinn sich leider nicht immer sofort erschließt. So meine ich mich zu erinnern, dass auch das Absetzen von Reisenden (Kneipenaufträge!) als Straftat gilt.
Letztendlich kannst du das aber am besten selbst herausfinden, wenn du den entsprechenden Spielstand noch zur Verfügung hast.
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ich glaube es liegt doch daran. jetzt wieder boykott in visby, die stadt wird selten angelaufen (keine Eskortstadt). einzige aktivität war wieder die pfändung einer schnigge in visby. 1 tag nach der pfändung gabs die anklage
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zur anklage: muss ich nur die ratsherren in visby bestechen oder alle anderen auch?
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Afaik die Ratsherren in der Stadt, die im Briefkopf steht.
Mindestens zwei...
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[quote]Original von Amselfass
Daran mit Sicherheit nicht. Aber es gibt eine ganze Menge anderer Verbote, deren Sinn sich leider nicht immer sofort erschließt. So meine ich mich zu erinnern, dass auch das Absetzen von Reisenden (Kneipenaufträge!) als Straftat gilt.Hallo,
hatte (habe immer noch :)) kürzlich das gleiche Problem! Und ich kann bestätigen, dass bereits das Einlaufen in den Hafen zur Anklage führt! Ich hatte einen Flüchtigen in der Boykottstadt abgesetzt und prompt eine Anklage bekommen. Nach Reload habe ich das Schiff einfach vorm Hafen stehen lassen, damit ich nach Boykottende reinfahren kann. Nach einiger Zeit ist der Flüchtige dann aber einfach ins Wasser gesprungen und abgetaucht...
Was deine Pfändungen betrifft ... vielleicht zählt das Erscheinen eines neuen Schiffs im Hafen auch als Einlauf in den Boykotthafen?
Ahab
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@ ahab:
einlaufen wäre ja erlaubt. für eine anklage müsste es schon als handel angesehen werden. -
Zitat
Original von Ahab
Was deine Pfändungen betrifft ... vielleicht zählt das Erscheinen eines neuen Schiffs im Hafen auch als Einlauf in den Boykotthafen?Ahab
Das hat sicher damit zu tun! Ein gepfändetes Schiff liegt ja nicht einfach im Hafen sondern erscheint bei der Stadtansicht ja erst am Rand der Karte und läuft in den Hafen ein. Eigentlich müßte es möglich sein der Anklage trotzdem zu entgehen indem man dieses Schiff sofort in einen anderen Hafen umleitet...